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Kindertagespflege

 

Die Kindertagespflege durch Tagesmütter oder Tagesväter ist eine familiennahe Form der Kindertagesbetreuung. Die Tagespflegeperson betreut, oft neben eigenen Kindern, ein oder mehrere Tageskinder. Der Vorteil der Kindertagespflege gegenüber den Kindertageseinrichtungen ist die große Flexibilität: es gibt keine festen Öffnungszeiten und die Betreuungszeiten können mit der Tagespflegeperson individuell nach den Bedürfnissen der Eltern vereinbart werden. Außerdem sind gerade bei der Kindertagespflege der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen allen Beteiligten, eine behutsame, am Kind orientierte Eingewöhnung und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagespflegeperson sehr wichtig.

 

Der größte Teil der in einem Tagespflegeverhältnis betreuten Kinder sind Babys und Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Kindertagespflege als ergänzende Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern zu nutzen. In einer Tagespflegestelle können bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreut werden. Eine Pflegeerlaubnis ist aber nach § 45 SGB VIII bereits ab dem ersten Tageskind notwendig, wenn dieses Kind mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut wird.

 

Was bedeutet „qualifizierte Kindertagespflege“?

 

Qualifikation der Tagespflegepersonen

  • Neue Tagespflegepersonen werden durch einen Grundkurs (standardisiertes Curriculum vom Bayerischen Landesjugendamt) gründlich vorbereitet, damit diese ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden können.
  • Sie nehmen an einem Erste-Hilfe-Kurs für Notfälle im Säuglings- und Kleinkindalter teil.
  • Durch einen Aufbaukurs kann ein Zertifikat zur qualifizierten Kindertagespflege nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzt (BayKiBiG) erworben werden; Damit verbunden ist eine Gastbesuch von Tagespflegepersonen in Kindertageseinrichtungen.
  • Praxisbegleitend erhalten die Tagespflegepersonen fachliche Beratung und Begleitung. Sie nehmen jährlich an geeigneten Fortbildungen teil und tauschen sich bei Gruppenabenden aus.
  • Zudem werden die persönlichen Voraussetzungen und die räumlichen Gegebenheiten umfassend überprüft.

 

Qualifizierte Betreuung der Kinder

  • Das familiäre Umfeld in einer kleinen überschaubaren Gruppe und mit individueller Betreuung kommt vor allem Babys und Kleinkindern entgegen.
  • Die Eingewöhnungszeit richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes.
  • Bei Ausfallzeiten der Tagespflegeperson wird eine adäquate Ersatzbetreuung organisiert.

Organisationsformen

Tagespflegepersonen, die Kinder im elterlichen Haushalt betreuen, werden Kinderfrauen genannt. Auch für sie gelten die genannten Qualitätsstandards.

 

Eine weitere Möglichkeit der Kinderbetreuung ist die Großtagespflegestelle. Hier werden bis zu acht Kinder in angemieteten Räumlichkeiten von zwei Tagespflegepersonen betreut. Bei der Betreuung von bis zu zehn Kindern muss eine Betreuungsperson als pädagogische Fachkraft (staatlich anerkannte Erzieherin) ausgebildet sein.

 

Die Kindertagespflege kann auch in Zusammenarbeit mit einer Kindertageseinrichtung als Anschlussbetreuung an die reguläre Öffnungszeit der Einrichtung angeboten werden. Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen, aber auch andere geeignete Personen, können nach Absprache mit dem Träger in den Räumlichkeiten der Tageseinrichtung bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreuen. Die Tagespflegeperson ist dabei selbstständig tätig. Auch für sie gelten die genannten Qualitätskriterien.

 

Vermittlung von Tagespflegeverhältnissen

  • Durch ausführliche Beratung der suchenden Eltern versuchen die Vermittlungsstellen, passende Tagespflegepersonen zu finden;
  • Wenn sich alle Beteiligten über ein Tagespflegeverhältnis einig sind, wird ein Vertrag geschlossen; ein Mustervertrag wird von den Vermittlungsstellen zur Verfügung gestellt;
  • Für Stadtbergen, Königsbrunn und Neusäß übernimmt die Agentur für Kindertagespflege beim Deutschen Kinderschutzbund die Vermittlung von Tagespflegeverhältnissen und die fachliche Betreuung der Tagespflegepersonen, für die übrigen Kommunen ist das Landratsamt zuständig.

 

Kosten

LinkElternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tagespflege ab 01.09.2009 


Zuständigkeiten und Kontakte

Landkreis Nord    Landkreis Süd    Stadt Königsbrunn    Stadt Neusäß    Stadt Stadtbergen